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Türen warten

Türen richtig warten: So vermeiden Sie Risiken und Schäden

Was Sie laut Vorschriften beachten müssen – und wie Sie es praktisch umsetzen

Damit Türen über viele Jahre hinweg sicher funktionieren und optisch ansprechend bleiben, ist eine regelmäßige Wartung unerlässlich – und das ist nicht nur eine Empfehlung, sondern in vielen Fällen eine gesetzliche Verpflichtung (in Österreich gemäß ABGB, in Deutschland gemäß BGB).
Arbeitsstätten und Betriebsmittel müssen jederzeit sicher und gefahrlos nutzbar sein – insbesondere im Hinblick auf sicherheitsrelevante Einrichtungen.

Verschiedene Gesetze und Vorschriften, wie etwa die Landesbauordnungen, Unfallverhütungsvorschriften (UVV) oder die Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), regeln diese Anforderungen. Ein Auszug aus der AM-VO zeigt, wie wichtig die regelmäßige Kontrolle von Türen ist:
„Sind Türen oder Tore zur Gewährleistung der Sicherheit, wie insbesondere aus Gründen des Brandschutzes, selbstschließend ausgeführt, so ist REGELMÄSSIG zu kontrollieren, ob die Selbstschließmechanismen ordnungsgemäß funktionieren.“

Doch was bedeutet „regelmäßig“ konkret?
Hier einige Empfehlungen für Sicht- und Funktionskontrollen:

  • Alle 14 Tage: Türen in Flucht- und Rettungswegen stark frequentierter Gebäude, etwa in Krankenhäusern oder Schulen.
  • Monatlich: Türen in Gebäuden mit normaler Nutzung, z. B. Hochhäuser oder Versammlungsstätten.
  • Jährlich: Türen zu selten genutzten Bereichen, etwa Installationsschächten.

Wenn bei der Sichtprüfung keine Mängel festgestellt werden, empfehlen wir eine umfassende Wartung im Abstand von 12 Monaten. Sollten jedoch Defekte oder Auffälligkeiten auftreten, müssen diese umgehend behoben und dokumentiert werden.

Ob Sie eine Fachfirma beauftragen oder eigenes Fachpersonal einsetzen: Entscheidend ist eine lückenlose und sorgfältige Dokumentation aller Wartungsarbeiten. Im Schadensfall zählt, ob die gebotene Sorgfalt nachgewiesen werden kann.

Tipps bei der Beauftragung einer Fachfirma:

  • Schulungsnachweise des Herstellers einsehen
  • Qualifikation für den jeweiligen Türabschluss prüfen
  • Sorgfältige Bestandsaufnahme und lückenlose Dokumentation
  • Protokollierung aller durchgeführten Arbeiten
  • Anbringen von Wartungshinweisen direkt am Türabschluss

Wie handhaben Sie die Wartung Ihrer Türen?

Autor:
Ing. Bernhard Lechner
Geschäftsführung, Kundenbetreuung Key Account Fa. Sturm GmbH - Funktionstüren mit System

Originalbild:
©Foto Joergler, Bundesverwaltungsakademie, 1030 Wien
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Letzte Aktualisierung: 06.06.2025