Passverlängerungnach TRVB 117 O
Gemäß der TRVB 117 O brauchen Brandschutzbeauftragte innerhalb von 5 Jahren eine Passverlängerung.
Seit Mai 2018 gibt es eine 3-monatige Kulanzfrist für die Passverlängerung.
Der Brandschutzwart braucht eine Fortbildung innerhalb von 5 Jahren. Diese kann durch eine Ausbildungsinstitution erfolgen. Unter Einhaltung bestimmter Auflagen und bei entsprechender Dokumentation besteht die Möglichkeit einer internen Schulung.
Alle Schulungen, die für eine Passverlängerung
relevant sind, sind mit diesem Symbol gekennzeichnet.
Schulungen,
die als Passverlängerung gelten
- Brandabschnittsbildungen
- Brandmeldeanlagen (BMA)
- Brandschutzfachkraft auf Baustellen
- Brandschutzwart – Modul 1
- Brandschutzwart Englisch – Modul 1
- Brandschutzbeauftragter – Modul 2
- Brandschutzgruppe – Modul 3
- BSB-Fortbildung: Brandschutz im Büro und Eigenkontrolle
- BSB-Fortbildung: Praxistag
- Evakuierungsbeauftragter
- Feuer- und Heißarbeiten
- Haftungs- und Versicherungsschutz im Brandschutz
- Kombination RWA/DBA
- Kombination RWA/GLA
- N1 Fortbildung – Personengefährdung
- N2 Fortbildung – besondere Brandgefahr
- N3 Fortbildung – besondere Gefährdungen
- Sprinkler- bzw. EAL-Anlagen
Schulungen, die auf die Passverlängerung anrechenbar sind
Für alle, die kürzere Einheiten bevorzugen und ihre Passverlängerung individuell zusammenstellen möchten, bieten wir ein modulares System an.
Aktuell bieten wir Ihnen folgende anrechenbare Schulungen an:
- Druckbelüftungsanlagen (DBA)
- Gaslöschanlagen (GLA)
- Lithium-Ionen Akkus
- Löschübung Theorie und/oder Praxis
- Polizeiliche Brandermittlung – Kompakt
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Sie können beispielsweise ein Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) Seminar mit der ebenfalls 3-stündigen Schulung Druckbelüftungsanlagen (DBA) kombinieren und erhalten nach Besuch der zweiten Schulung die Passverlängerung im Brandschutz-Pass ausgestellt, da Sie die erforderlichen 6 Ausbildungsstunden erfüllen.