Brandmeldeanlagen - Kontrolle, Wartung, Instandhaltung und Revision
Brandmeldeanlagen sind das Nervensystem des technischen Brandschutzes und die Schnittstelle zu anderen Brandschutz-Anlagen sowie der Kontakt zur Feuerwehr. Die Einhaltung sämtlicher Betreiberpflichten sind die Grundlage für die Erhaltung Ihres Versicherungsschutzes und der Sicherheit Ihrer Betriebsstätte und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Voraussetzung hierfür ist, dass im Fall eines Schadens alle Kontroll-, Wartungs-, Revisions- und Instandhaltungs-aufgaben durch zertifizierte Fachfirmen ausgeführt wurden. (Die Zertifizierung muss dem jeweiligen Brandmeldesystem entsprechen.)
Die Betreiberpflichten werden von unterschiedlichen Vorschriften geregelt und die Erfüllung kostet Zeit und Geld.
Zu den Betreiberpflichten zählen (siehe auch Tabelle):
- Sichtkontrollen
- Funktionskontrollen
- Wartungen
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Revisionen
Weitere kostenintensive Themen sind Täuschungs- und Fehlalarme, welche ebenfalls Zeit, Geld und auch Nerven kosten - echte Brandalarme sind in vielen Städten im einstelligen Prozent-Bereich.
Genauso wie ein gut gewarteter Erste-Hilfe-Koffer oft unbenützt herumliegt, ist auch die Brandmeldeanlage die meiste Zeit nicht im Einsatz – aber wenn es brennt, macht sich Ihre Fürsorge bezahlt.
Die BMA-Checkliste können Sie hier auch im PDF-Format lesen!
Kontrolle, Wartung, Instandhaltung und Revision
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Intervall |
Beschreibung |
Zuständigkeit |
|
täglich |
Funktionskontrolle |
Betreiber |
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täglich |
Störungsfreiheit |
Betreiber |
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¼ jährlich |
Notstromversorgung |
Betreiber |
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¼ jährlich |
Interne Alarmierung – Sirenen |
Betreiber |
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¼ jährlich |
Visuelle Kontrolle hinsichtlich Beschädigungen, Beschriftung und Verschmutzung |
Betreiber |
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¼ jährlich |
Kontrolle der Einrichtungen für die Feuerwehr (Blitz-leuchte, Feuerwehr-schlüsselsafe, Feuer-wehrplankasten) |
Betreiber |
|
regelmäßig |
Kontrolle der Unterlagen auf Aktualität (Bedienungs-gruppenverzeichnis, Brandschutzpläne, Brandfallsteuerlisten) |
Betreiber |
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regelmäßig |
Kontrolle ob Räume und Bereiche, die aufgrund der geringen Brandbelastung nicht durch Brandmelder miteinbezogen wurden, diese Anforderung noch erfüllen |
Betreiber |
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regelmäßig |
Freihaltung der Meldebereiche (im Allgemeinen dürfen sich weder Einrichtungen noch Lagergut innerhalb eines Abstandes von weniger 0,5 m um den und unterhalb der Brandmelder befinden) |
Betreiber |
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12 Monate |
Instandhaltung (Wartung) |
Instandhalter |
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48 Monate |
Tausch Ersatzstromversorgung |
Instandhalter |
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alle 2 Jahre |
Revision |
Prüfstelle |
Beachten Sie, dass die Brandfallsteuerung extra zu behandeln ist (TRVB 151).
Voraussetzung seitens des Betreibers
Wer eine Brandmeldeanlage betreut, muss entsprechend geschult sein und braucht Kenntnis über:
- Bedienung der Brandmeldeanlage(n)
- Betriebliche Besonderheiten, insbesondere Lage der Zugänge zu verschiedenen Gebäuden (Verwahrung der Schlüssel)
- Funktion der BMA und der Bedeutung der verschiedenen optischen und akustischen Anzeigen der Brandmeldezentrale
- Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gemäß TRVB 123 S Punkt 6.3.
Typische Mängel
- Die Abnahme durch Prüfsachverständige fehlt.
- Die Brandfallsteuerungsmatrix ist falsch programmiert.
- Führungsmittel (Pläne, Meldergruppenverzeichnis etc.) fehlen bzw. sind fehlerhaft.
- Händische Korrekturen in den Unterlagen.
- Die Brandmelder sind verstellt oder verbaut.
- Brandmelder Beschriftungen sind übermalt oder fehlen.
- Brandmelder sind verstaubt.
- Die Position der Brandmelder wird bei Umbauten in den Zwischendecken nicht ausreichend berücksichtigt.
Nützliche Hinweise
Beim Abschließen von Wartungs-, Instandhaltungs- und Inspektionsverträgen, achten Sie darauf, dass der Leistungsumfang der einzelnen Bereiche klar definiert ist und die ausführenden Unternehmen zertifiziert sind (ÖNORM F3070 unterscheidet hier sehr genau).
Ihr Versicherungsschutz ist nur dann Voll gegeben, wenn alle Instandhaltungs- und Wartungsaufgaben ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Hoffentlich werden Sie die Anlage nie im Ernstfall brauchen, aber wenn ja, kommt es darauf an, wie gut Sie all die Jahre darauf geschaut haben. Die Brandmeldeanlage ist das Nervensystem des technischen Brandschutzes – achten Sie gut auf sie!
Für weitere allgemeine Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter
An diesen Beitrag angehängt finden Sie auch die Checkliste sowie die Voraussetzungen als PDF zum downloaden und ausdrucken!