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Brandmeldeanlage

Brandmeldeanlagen - Kontrolle, Wartung, Instandhaltung und Revision

Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Brandmeldeanlagen sind das Nervensystem des technischen Brandschutzes und die Schnittstelle zu anderen Brandschutz-Anlagen sowie der Kontakt zur Feuerwehr. Die Einhaltung sämtlicher Betreiberpflichten sind die Grundlage für die Erhaltung Ihres Versicherungsschutzes und der Sicherheit Ihrer Betriebsstätte und der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Voraussetzung hierfür ist, dass im Fall eines Schadens alle Kontroll-, Wartungs-, Revisions- und Instandhaltungs-aufgaben durch zertifizierte Fachfirmen ausgeführt wurden. (Die Zertifizierung muss dem jeweiligen Brandmeldesystem entsprechen.)

Die Betreiberpflichten werden von unterschiedlichen Vorschriften geregelt und die Erfüllung kostet Zeit und Geld.

Zu den Betreiberpflichten zählen (siehe auch Tabelle):

  • Sichtkontrollen
  • Funktionskontrollen
  • Wartungen
  • Instandhaltung und Instandsetzung
  • Revisionen

Weitere kostenintensive Themen sind Täuschungs- und Fehlalarme, welche ebenfalls Zeit, Geld und auch Nerven kosten - echte Brandalarme sind in vielen Städten im einstelligen Prozent-Bereich.

Genauso wie ein gut gewarteter Erste-Hilfe-Koffer oft unbenützt herumliegt, ist auch die Brandmeldeanlage die meiste Zeit nicht im Einsatz – aber wenn es brennt, macht sich Ihre Fürsorge bezahlt.

Die BMA-Checkliste können Sie hier auch im PDF-Format lesen! 

Kontrolle, Wartung, Instandhaltung und Revision

Intervall

Beschreibung

 Zuständigkeit

täglich

Funktionskontrolle

Betreiber

täglich

Störungsfreiheit

Betreiber

¼ jährlich

Notstromversorgung

Betreiber

¼ jährlich

Interne Alarmierung – Sirenen

Betreiber

¼ jährlich

Visuelle Kontrolle hinsichtlich Beschädigungen, Beschriftung und Verschmutzung

Betreiber

¼ jährlich

Kontrolle der Einrichtungen für die Feuerwehr (Blitz-leuchte, Feuerwehr-schlüsselsafe, Feuer-wehrplankasten)

Betreiber

regelmäßig

Kontrolle der Unterlagen auf Aktualität (Bedienungs-gruppenverzeichnis, Brandschutzpläne, Brandfallsteuerlisten)

Betreiber

regelmäßig

Kontrolle ob Räume und Bereiche, die aufgrund der geringen Brandbelastung nicht durch Brandmelder miteinbezogen wurden, diese Anforderung noch erfüllen

Betreiber

regelmäßig

Freihaltung der Meldebereiche (im Allgemeinen dürfen sich weder Einrichtungen noch Lagergut innerhalb eines Abstandes von weniger 0,5 m um den und unterhalb der Brandmelder befinden)

Betreiber

12 Monate

Instandhaltung (Wartung)

Instandhalter

48 Monate

Tausch Ersatzstromversorgung

Instandhalter

alle 2 Jahre

Revision

Prüfstelle

Beachten Sie, dass die Brandfallsteuerung extra zu behandeln ist (TRVB 151). 

Voraussetzung seitens des Betreibers

Wer eine Brandmeldeanlage betreut, muss entsprechend geschult sein und braucht Kenntnis über:

  • Bedienung der Brandmeldeanlage(n)
  • Betriebliche Besonderheiten, insbesondere Lage der Zugänge zu verschiedenen Gebäuden (Verwahrung der Schlüssel)
  • Funktion der BMA und der Bedeutung der verschiedenen optischen und akustischen Anzeigen der Brandmeldezentrale
  • Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten gemäß TRVB 123 S Punkt 6.3.

Typische Mängel

  • Die Abnahme durch Prüfsachverständige fehlt.
  • Die Brandfallsteuerungsmatrix ist falsch programmiert.
  • Führungsmittel (Pläne, Meldergruppenverzeichnis etc.) fehlen bzw. sind fehlerhaft.
  • Händische Korrekturen in den Unterlagen.
  • Die Brandmelder sind verstellt oder verbaut.
  • Brandmelder Beschriftungen sind übermalt oder fehlen. 
  • Brandmelder sind verstaubt.
  • Die Position der Brandmelder wird bei Umbauten in den Zwischendecken nicht ausreichend berücksichtigt.

Nützliche Hinweise

Beim Abschließen von Wartungs-, Instandhaltungs- und Inspektionsverträgen, achten Sie darauf, dass der Leistungsumfang der einzelnen Bereiche klar definiert ist und die ausführenden Unternehmen zertifiziert sind (ÖNORM F3070 unterscheidet hier sehr genau).

Ihr Versicherungsschutz ist nur dann Voll gegeben, wenn alle Instandhaltungs- und Wartungsaufgaben ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Hoffentlich werden Sie die Anlage nie im Ernstfall brauchen, aber wenn ja, kommt es darauf an, wie gut Sie all die Jahre darauf geschaut haben. Die Brandmeldeanlage ist das Nervensystem des technischen Brandschutzes – achten Sie gut auf sie!

Für weitere allgemeine Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

An diesen Beitrag angehängt finden Sie auch die Checkliste sowie die Voraussetzungen als PDF zum downloaden und ausdrucken! 

Hier geht's zu den BMA-Schulungen!

Letzte Aktualisierung: 18.12.2024