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Gewerbeanlage

N2 Fortbildung: Brandschutzmaßnahmen für Gewerbeanlagen

Das sollten Sie wissen

Brandschutzbeauftragte, die in Gewerbe- und Industrieanlagen bzw. für holz- und papierverarbeitende Betriebe tätig sind, sollten diese Fortbildung unbedingt besuchen.

Da in diesen Unternehmen oftmals brennbare Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe und Stäube existieren und damit Explosionsschutz & VEXAT – Umsetzungen erforderlich sind, lernen Sie in dieser Fortbildung worauf zu achten ist.

Da hier entsprechende Gefahrenpotentiale bestehen und erfahrene Experten ihr Wissen preisgeben, profitieren Sie von dieser Fortbildung mehrfach.

Tipps

Als Brandschutzbeauftragter sind Sie weisungsberechtigt und dürfen Ihren Mitarbeitern durch Anweisungen helfen Fehler bei der täglichen Arbeit zu vermeiden:

  • Erklären Sie Ihren Mitarbeitern, warum eine bestimmte Anweisung Ihrerseits notwendig ist zu erfüllen und wie dieser Mitarbeiter mithelfen kann die Sicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.
  • Gehen Sie aktiv auf Ihre Mitarbeiter zu und weisen Sie darauf hin, warum eine bestimmte Handlung eines Mitarbeiters für die Belegschaft gefährlich werden könnte.

Mitarbeiter sind das höchste Gut im Unternehmen und wollen auch eingebunden werden. Hier kann ein Brandschutzbeauftragter wertvolle Aufklärungsarbeit leisten.

Sie werden sehen, dass mit diesen Tipps auch die Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen steigt. Daher nehmen Sie sich die Zeit für diese Fortbildung, Sie werden es nicht bereuen.

Unsere N2-Fortbildungen finden Sie HIER.

 

Autor:
Ivo Lagler
Geschäftsführer FSS Consulting e.U., Sachverständiger nach § 1299 ABGB, Facility Manager, Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft, Baukoordinator, geprüfter Datenschutzexperte, Risikomanager, Vortragender sowie Fachbuchautor

Letzte Aktualisierung: 23.01.2025