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Feuerlöscher im Freien, mit Schnee bedeckt

Kalt erwischt?

Wie winterfest Ihr Feuerlöscher wirklich ist

Ein Feuerlöscher in der Tiefgarage, im Lager oder auf der Baustelle muss auch bei Minusgraden zuverlässig funktionieren. Doch nicht jedes Löschmittel verträgt Frost gleich gut. Entscheidend ist der Temperaturbereich, der auf jedem Feuerlöscher, nach ÖNORM EN 3, angegeben ist.

Wie gut ein Feuerlöscher mit Kälte zurechtkommt, hängt vor allem von seinem Löschmittel ab. Ein Blick auf die drei gängigsten Typen zeigt, wo die Grenzen liegen und worauf Sie achten sollten.

ABC-Pulverlöscher: robust, aber nicht unverwundbar

Pulver kann nicht gefrieren. Pulverlöscher sind, je nach Hersteller, für –20 °C oder –30 °C bis +60 °C zugelassen. Kälte senkt allerdings den Treibmitteldruck: Wurfweite und Löschleistung nehmen ab. Ein weiteres Risiko ist Feuchtigkeit. Kondenswasser durch starke Temperaturwechsel kann das Pulver verklumpen lassen, vor allem bei beschädigten Dichtungen.

Schaumlöscher: die frostempfindliche Variante

Schaumlöscher enthalten Wasser. Standardgeräte sind meist erst ab +5 °C oder 0 °C zugelassen. Gefriert der Inhalt, ist der Löscher unbrauchbar, und der Behälter kann sogar beschädigt werden. Es gibt zwar frostgeschützte Schaumlöscher, der einsetzbare Temperaturbereich unterscheidet sich jedoch stark zwischen den Herstellern. Ein normaler Schaumlöscher gehört nicht in die kalte Halle oder ins Freie.

CO2-Löscher: kein Einfrieren, aber weniger Druck

Kohlendioxid gefriert im Löscher nicht. Einige CO2-Löscher sind für Temperaturen von –30 °C bis +60 °C zugelassen. Bei Kälte sinkt jedoch der Innendruck deutlich, das Gas tritt langsamer aus und die Reichweite wird kürzer. Zusätzlich gilt: Beim Betätigen des Feuerlöschers nur am Griff anfassen, das Kunststoffhorn vorne wird durch die Gasexpansion extrem kalt - Kälteverbrennungen möglich.

3 einfache Prüfungen vor dem Winter

  1. Typenschild (Etikett) lesen: Passt der angegebene Temperaturbereich zum Standort? Liegt die Untergrenze über der zu erwartenden Tiefsttemperatur, muss das Gerät getauscht oder umgestellt werden.
  2. Manometer checken: Bei Dauerdrucklöschern muss der Zeiger im grünen Bereich stehen. Bei Kälte darf er leicht absinken, steht er im roten Bereich, ist eine Fachprüfung nötig.
  3. Sichtkontrolle: Plombe und Sicherungsstift intakt? Keine Korrosion, Risse oder Eis am Schlauch? Ist der Löscher gut erreichbar und nicht zugeschneit oder zugestellt?

Unabhängig davon müssen tragbare Feuerlöscher in Österreich laut ÖNORM F 1053 mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person überprüft werden.

Autor:
Erwin-Christopher Oppenauer, Geschäftsführer & Co-Founder von RG Safety OG | Brandschutz- & Sicherheitsexperte, Trainer in der Erwachsenbildung

Letzte Aktualisierung: 05.11.2026