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Interventionsdienst

Interventionsdienst im Brandschutz: Was ist das eigentlich?

Aufgaben und Ablauf einfach erklärt

Eine Interventionsschaltung bei Brandmeldeanlagen hat das Ziel, die Feuerwehr – insbesondere in Wien – vor unnötigen Einsätzen aufgrund von Täuschungs- und Fehlalarmen zu bewahren.

Denn je mehr Betriebe und Objekte an die Auswertungszentrale der Feuerwehr über eine TUS-Leitung angeschlossen sind, desto höher ist die Belastung für die Feuerwehr. TUS steht dabei für „Tonfrequentes Übertragungssystem“.

Um diese Belastung zu reduzieren, gibt es die Möglichkeit, eine sogenannte Interventionsschaltung einzurichten. Sie gibt dem Betreiber im Alarmfall eine kurze Zeitspanne, um selbst zu überprüfen, ob tatsächlich ein Brand vorliegt oder ob es sich um einen Täuschungs- bzw. Fehlalarm handelt.

Doch was ist bei einer Interventionsschaltung zu beachten und wie läuft sie im konkreten Fall ab? Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Grundlagen dazu einfach und verständlich erklären.

Technisches Regelwerk

Für die praktische Umsetzung einer Interventionsschaltung sind insbesondere die Vorgaben der TRVB 114 S – Anschaltbedingungen von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren zu beachten.

Dieses technische Regelwerk beschreibt unter anderem die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen an öffentliche Feuerwehren und unterstützt damit die praktische Umsetzung eines Interventionsdienstes.

Aufgabe einer Interventionsschaltung

Eine Interventionsschaltung soll eine Weiterleitung von Täuschungs- und Fehlalarmen automatischer Rauchmelder an die Feuerwehr zeitlich verzögern.

Dabei wird nach Alarmauslösung eines automatischen Rauchmelders die Übertragung an die Feuerwehr über eine festgelegte Zeitspanne (= Interventionszeit) verzögert.

Diese Interventionszeit besteht aus einer Reaktions- und einer Erkundungszeit und ermöglicht dem Betreiber, den Grund der Alarmauslösung selbst festzustellen.

Ablauf einer Interventionsschaltung

Ein Interventionsdienst hat aus mindestens 2 Personen zu bestehen. Eine Person befindet sich ständig bei der Brandmeldeanlage und die zweite Person ist im Objekt auf Abruf jederzeit erreichbar. Diese Person muss auch Zugang zu sämtlichen Räumen haben, um Nachschau halten zu können.

Reaktionszeit

Nach Alarmauslösung der Brandmeldeanlage muss innerhalb von max. 60 Sekunden die Taste „Erkundung“ gedrückt werden. Das bedeutet, dass sich ein qualifizierter Mitarbeiter ständig in unmittelbarer Umgebung der Brandmeldeanlage aufhalten muss, um diese Zeitspanne einhalten zu können.

Nach Betätigung dieser Taste beginnt die Erkundungszeit.

Erkundungszeit

Hier nimmt der zweite qualifizierte Mitarbeiter die Informationen des bei der Brandmeldeanlage stehenden Mitarbeiters (über Handy oder Funk) auf und versucht, so rasch wie möglich den Ort der Alarmauslösung zu erreichen.

In der Regel hat er dafür 5 Minuten Zeit. Sollte eine Sprinkleranlage zusätzlich den Auslösebereich überwachen, kann diese Zeit auf max. 8 Minuten erhöht werden.

Stellt sich bei der Erkundung heraus, dass kein Brand feststellbar ist, meldet das dieser Mitarbeiter jenem, der bei der Brandmeldeanlage verweilt. Dieser quittiert dann an der Brandmeldeanlage die Alarmauslösung.

Wird bei der Erkundung tatsächlich ein Brand festgestellt, betätigt der Erkunder einen Druckknopfmelder und der Alarm wird an die Feuerwehr weitergeleitet.

Durch eine Information an den Kollegen bei der Brandmeldeanlage kann dieser bereits die Brandschutzpläne für die Feuerwehr herrichten und eine Einweisung der Einsatzkräfte vornehmen.

Fazit

Ein Interventionsdienst ist eine sinnvolle Sache, wenn im durch eine Brandmeldeanlage überwachten Objekt entsprechende Werte existieren.

Und da auch Gebäudeversicherungen es gerne sehen, wenn ein derartiger Dienst organisatorisch umgesetzt wird, erhöht sich damit die Chance, einen Brand sehr früh zu erkennen und auch zu bekämpfen, bevor großer Schaden eintritt.

Somit kann ein jeder Objektbetreiber mit einem Interventionsdienst aktiv dazu beitragen, die Feuerwehr zu entlasten und gleichzeitig Brandherde frühzeitig zu erkennen und selbst löschen zu können.

Voraussetzung dafür ist, geschultes Personal einzusetzen, damit im Anlassfall auch korrekt gehandelt wird.

Hier zu sparen, wäre fatal.

 

Autor:
Ivo Lagler
Geschäftsführer FSS Consulting e.U., Sachverständiger nach § 1299 ABGB, Facility Manager, Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft, Baukoordinator, geprüfter Datenschutzexperte, Risikomanager, Vortragender sowie Fachbuchautor

Letzte Aktualisierung: 09.09.2026