Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element im betrieblichen Brandschutz. Sie stellt sicher, dass Schutzmaßnahmen gezielt auf die individuellen Risiken eines Unternehmens abgestimmt sind. In Österreich ist die Evaluierung von Gefahren nicht nur sinnvoll, sondern in mehreren Gesetzen verpflichtend verankert.
Rechtliche Grundlagen
Die Verpflichtung zur Gefahrenevaluierung ergibt sich unter anderem aus folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 4 ASchG)
Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefahren systematisch zu ermitteln und die Ergebnisse im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument zu dokumentieren. - ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (§ 25 ASchG)
Regelt Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz, einschließlich möglicher Anforderungen an Explosionsschutzdokumente. - Arbeitsstättenverordnung (§§ 43–45 AStV)
Definiert Anforderungen an Löschhilfen, Brandschutzorganisation sowie den sogenannten erhöhten Brandschutz. - Gewerbeordnung (§ 82b GewO)
Genehmigungspflichtige Betriebsanlagen (alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen, einschließlich Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, etc.) sind regelmäßig wiederkehrend zu überprüfen.
Während Gesetze den rechtlichen Rahmen vorgeben, konkretisieren technische Regelwerke die praktische Umsetzung.
Technische Regelwerke
- TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz)
Gelten als anerkannter Stand der Technik und dienen als maßgebliche Grundlage für die praktische Umsetzung im Brandschutz. - OIB-Richtlinie 2
Zentrale Vorschrift im baulichen Brandschutz, z. B. für Feuerwiderstand, Fluchtwege und Brandabschnitte.
Ablauf der Gefährdungsbeurteilung
Eine strukturierte Evaluierung erfolgt in mehreren Schritten:
1. Vorbereitung
Erfassung aller Arbeitsbereiche, Tätigkeiten und betrieblichen Rahmenbedingungen.
2. Ermittlung der Gefahren
Identifikation potenzieller Gefahrenquellen, z. B. durch Maschinen, Stoffe oder Arbeitsprozesse.
3. Risikobeurteilung
Bewertung der Risiken anhand von:
- Eintrittswahrscheinlichkeit
- möglichem Schadensausmaß
Oft erfolgt dies mithilfe einer Risikomatrix (z. B. 3x3 oder 5x5) und einer visuellen Darstellung mittels Ampelsystem.
4. Festlegung von Maßnahmen
Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip:
- Substitution
- Technische Maßnahmen
- Organisatorische Maßnahmen
- Personenbezogene Maßnahmen
5. Umsetzung
Realisierung der festgelegten Maßnahmen im Betrieb.
6. Wirksamkeitsprüfung
Regelmäßige Kontrolle, ob die Maßnahmen den gewünschten Schutz bieten.
7. Dokumentation
Erfassung aller Ergebnisse im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument.
Ganzheitlicher Ansatz
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind stets alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen:
- Bauliche Maßnahmen (z. B. Brandabschnitte, Fluchtwege)
- Technische Maßnahmen (z. B. Brandmeldeanlagen, Feuerlöscher)
- Organisatorische Maßnahmen (z. B. Brandschutzordnung, Schulungen)
Die Komplexität dieser Faktoren erfordert in vielen Fällen fachkundige Unterstützung.
Verantwortlichkeiten
Die Durchführung der Evaluierung erfolgt in der Praxis häufig durch:
- Sicherheitsfachkräfte
- Brandschutzbeauftragte
- Risikomanager
Die Letztverantwortung verbleibt jedoch immer bei der Geschäftsführung, auch wenn Aufgaben delegiert werden.
Aktualisierung der Evaluierung
Gefährdungsbeurteilungen sind:
- regelmäßig zu überprüfen
- zwingend anzupassen bei wesentlichen Änderungen, z. B.:
- bauliche Erweiterungen
- neue Arbeitsprozesse
- organisatorische Umstellungen
Fazit
Eine strukturierte Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für einen wirksamen und rechtssicheren Brandschutz im Unternehmen. Sie ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen, gezielt zu minimieren und den gesetzlichen Anforderungen nachhaltig gerecht zu werden.
Gerade im betrieblichen Alltag fehlt jedoch häufig die Zeit oder die notwendige Spezialisierung, um Evaluierungen in der erforderlichen Tiefe durchzuführen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und fachliche Qualität kontinuierlich.
Als Kompetenzzentrum für Arbeitssicherheit und Brandschutz unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Gefährdungsbeurteilungen praxisnah, effizient und gesetzeskonform umzusetzen – von der Analyse bis zur Maßnahmenableitung.
Wenn Sie Ihre Evaluierung überprüfen, aktualisieren oder professionell begleiten lassen möchten,
Autor:
Ivo Lagler
Geschäftsführer FSS Consulting e.U., Sachverständiger nach § 1299 ABGB, Facility Manager, Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft, Baukoordinator, geprüfter Datenschutzexperte, Risikomanager, Vortragender sowie Fachbuchautor