Arbeitnehmerschutz im Betrieb
Geschäftsführung, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsvertrauensperson, Betriebsrat, jeder von uns kennt diese Funktionen im Betrieb. Aber wer zeichnet jetzt tatsächlich verantwortlich für den ArbeitnehmerInnenschutz?
In der folgenden Abbildung ist dargestellt, welche Funktion in welchem Ausmaß für den ArbeitnehmerInnenschutz im Betrieb nach Außen verantwortlich ist und wie die innerbetrieblichen Informationspflichten laufen.

Die Arbeitssicherheit muss in der Betriebsorganisation integriert sein. Die Verantwortungsbereiche am Sicherheitssektor müssen eindeutig festgelegt werden. Es darf keine Bereiche geben, wofür niemand zuständig ist.
Wird dem Arbeitgeber Fahrlässigkeit in Bezug auf die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften nachgewiesen, drohen hohe Strafen. Im Falle eines Arbeitsunfalles kann bei grober Fahrlässigkeit auch Regress durch die AUVA gestellt werden. Die Behandlungskosten zur Genesung des verunfallten Mitarbeiters müssen dann in vollem Umfang oder zumindest teilweise vom Unternehmen an die AUVA rückerstattet werden.