Das 1x1 der Eigenkontrolle
Jeder Brandschutzbeauftragte sollte regelmäßige Brandschutz-Eigenkontrollen durchführen um Brandgefahren rechtzeitig zu erkennen und Mängel zu beheben. Diese Eigenkontrollen gehören zu den wesentlichen und entscheidenden Funktionen eines Brandschutzbeauftragten. Aber was sind die genauen Rahmenbedingungen? Wie oft soll oder muss eine Eigenkontrolle stattfinden? Und was ist überhaupt ein Mangel bzw. eine Beanstandung?
Der Ermessensspielraum des BSB
Zuerst muss zwischen der Rundgangs-Kontrolle und den einzelnen Aufgaben unterschieden werden. Die Aufgaben werden in der TRVB mittels Kontrollplan zusammengefasst. Die Einhaltung der Intervalle und eine (mögliche) Anpassung an die Gegebenheiten vor Ort trifft der jeweilige Brandschutzbeauftragte.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Sie haben ein Brandschutztor im Gebäude. Bei Rundgängen in der Vergangenheit schloss das Tor nicht ordnungsgemäß, trotz Behebungsversuche seitens des Serviceunternehmens.
Was ist zu tun?
In diesem Fall ist das Kontrollintervall zu verkürzen und zu beobachten, ob das Tor weitere Fehlfunktionen aufweist.
Wie soll der Eigenkontrollbericht aussehen?
Die Eigenkontrolle unterteilt sich in verschiedene Dokumentationsaufgaben*:
- Brandschutzbuch:
meine persönlichen Aufzeichnungen zum Eigenkontrollrundgang, dh. im Brandschutzbuch (=Brandschutztagebuch) notiere ich meine eigene Tätigkeit (Datum, Uhrzeit: Beginn und Ende des Rundgangs)
- Kontrollplan:
mein Aufgabenplan, dh. im Kontrollplan vermerke ich die Tätigkeit (z.B.: Kontrolle des Brandschutztores)
- Mängelliste:
Auflistung der Mängel nach Erfassungsdatum, Erfasser, Mängelbeschreibung, notwendige Maßnahmen, Ort des Mangels - Dringlichkeitskriterium
- Übergabeprotokoll / Vermerkt:
Weiterleitung der Information von Mängeln
- Eintragung der Übermittlung ins Brandschutzbuch:
Name, Datum, Uhrzeit, in welcher Form (per Mail, Papier, mündlich …)
Wie soll ein Eigenkontrollbericht grundsätzlich gestaltet sein?
Das Wichtigste: übersichtlich und aktuell!
Die größte Herausforderung beim alltäglichen Eigenkontrollrundgang sind die Einordnungen der einzelnen Beanstandungen.
Hier 2 Möglichkeiten:
Eine Möglichkeit ist die Staffelung nach Dringlichkeit der Behebung und / oder „neueste Beanstandungen“. Jede gefundene Beanstandung sollte Kriterien der Dringlichkeit enthalten.
4 Stufen der Dringlichkeit erscheinen hier sinnvoll:
- Gefahr in Verzug
- sofort zu erledigen / beheben
- bei der nächsten Wartung / bei Zeiten
- Hinweis
Eine weitere Möglichkeit ist, die Beanstandung in Kategorien zu unterteilen.
Die vorgeschlagenen Kategorien:
- Türen / Tore
- Brandabschnittsbildung
- Wartung / Überprüfung
- Fluchtwege
- Sonstiges
Für weitere Informationen und Fragen zum Thema steht wir Ihnen gerne unter
*Die angeführten Parameter sind eine Empfehlung zur ordentlichen Dokumentation von Eigenkontrollen.